Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
I. Allgemeines
1. Unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung ausführen.
II. Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit.
2. Ein Kaufvertrag kommt erst entweder durch unsere schriftliche Bestätigung, oder durch den Zugang des Lieferscheins beim Besteller und der Ausführung der Lieferung zu Stande.
3. Maßgebend für den Inhalt des Auftrags ist allein die Auftragsbestätigung mit unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Mündliche Nebenabreden, Vertragsergänzungen oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
4. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben.
III. Preise
1. Für die Berechnung sind die am Liefertag gültigen Preise maßgebend.
2. Die Preise verstehen sich netto ab Werk; die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.
IV. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt per Vorkasse, gegen Rechnung, Nachnahme oder bar bei Abholung. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in der Höhe von 5%-Punkten für das Jahr über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBl. I. S. 1242) fällig. Zahlungen erbitten wir nur an unsere Firma vorzunehmen. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers berechtigt uns, Zahlung vor Ablauf des vereinbarten Zahlungstermins zu fordern und / oder noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder aber vom Vertrage zurückzutreten. Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Beanstandungen geltend gemacht werden. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist nicht zulässig, soweit ältere Rechnungen noch nicht beglichen sind.
V. Lieferbedingungen
1. Liefertermine und Lieferfristen gelten stets nur annähernd. ln Verzug kommen wir in jedem Fall erst durch eine nach Fälligkeit erfolgte Mahnung des Bestellers.
2. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, das Fehlen behördlicher oder sonstiger für die Ausführung der Lieferung erforderlicher Genehmigungen befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung, soweit die Störung nicht durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Störung während eines bereits vorliegenden Verzuges eintritt.
3. Kommen wir mit der Leistung in Verzug, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene Nachfrist setzt und wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen; die Nachfrist muss mindestens 30 Tage betragen. Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens und Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind auf die bei Vertragsabschluss für uns voraussehbaren Schäden beschränkt und der Höhe nach auf das 10fache des Warenwertes begrenzt. Dies gilt nicht, wenn Verzug oder Nichterfüllung durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden.
5. Wir sind berechtigt, die bestellten Mengen um bis zu 10% zu überschreiten oder zu unterschreiten. Geringfügige Abweichungen in der Druckfarbe und Ausführung sind vorbehalten. Die Berechnung von Druckwerkzeugen erfolgt anteilmäßig. Entwürfe und Skizzen bleiben geistiges Eigentum des Lieferanten. Änderungen an Werkzeugen werden gesondert berechnet.
6. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ,,ab Werk" vereinbart. Waren die der Käufer bei uns abzuholen hat, werden mit der Meldung der Abholbereitschaft auf seine Gefahr aufbewahrt. Kommt der Käufer seiner Abholpflicht nicht nach, hat er für die Aufbewahrung eine angemessene Vergütung zu zahlen.
7. Wird ein Versendungsverkauf vereinbart, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
8. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
9. Sofern der Käufer es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit entstehenden Kosten trägt der Käufer.
10. Frachtkosten: Soweit nicht anderes vereinbart ist, gilt für Lieferungen innerhalb Deutschlands (Festland) unter einem Warenwert von € 350,00 netto eine Versandpauschale von € 8,50 (Lieferung frei Bordsteinkante), Versandkosten ins Ausland werden gesondert berechnet.
11. Der Mindestauftragswert beträgt € 30,00 netto
Vl. Haftung
1. Haftung für die Anwendung oder die spezielle Art der Verwendung eines der von uns verkauften Produkte wird von uns in keinem Fall übernommen. Eine solche Haftung kann weder aus einer von uns herausgegebenen Informationsschrift, Gebrauchsanweisung oder Schriftwechsel, noch aus einer von uns gewährten Kundendienstberatung her geleitet werden. Der Besteller ist in keinem Fall von der Verpflichtung entbunden, unsere Produkte daraufhin zu prüfen, ob sie für den vorgesehenen Einsatzzweck tauglich sind. Eine Haftung wird von uns nur übernommen, wenn vertraglich in ausdrücklicher schriftlicher Form Garantie gewährt wird.
2. Beanstandungen müssen vor Verwendung oder Weiterverarbeitung innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft der Ware mit genauer Angabe des Mangels schriftlich gemeldet werden, andernfalls gilt die Ware als anstandslos angenommen. Bei berechtigter Mängelrüge behält sich der Verkäufer die Entscheidung darüber vor, ob Preisminderung oder unter Rücknahme der Ware kostenlose Ersatzlieferung zu erfolgen hat. Weitergehende Ansprüche, insbesondere alle Schadensersatzansprüche aus einer Schlecht- oder Falschlieferung, aus positiver Vertragsverletzung und / oder bei Unfall oder Beschädigung der Sachen ausdrücklich ausgeschlossen, gleichgültig aus welchem Tatbestand sie hergeleitet werden können. Der Verkäufer kann die Eignung für bestimmte Verwendungszwecke nicht garantieren, weil er keinen Einfluss auf die Herstellung und Verwendung der von ihm gelieferten Ware hat. Ebenfalls hat er keinen Einfluss auf die Behandlung der mit diesen Waren hergestellten Fertigerzeugnisse. Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen werden.
Vll. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich aller Nebenforderungen, sowie aller im Zeitpunkt des Abschlusses des Liefervertrages aus anderen Verträgen gegen den Besteller bestehenden Forderungen bis zur Einlösung der hergegebenen Schecks und Wechsel, vor.
2. Bei Verarbeitung oder Verbindung unseres Materials mit anderen Sachen überträgt uns der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unseres Materials zum Wert des anderen Materials. Die Besitzübergabe wird dadurch ersetzt, dass der Auftragnehmer die Sache für uns unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes verwahrt.
3. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, tritt der Besteller einschließlich aller Nebenrechte - gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteiles - an uns ab.
4. Solange der Besteller in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachzukommen, ist er berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum und über unsere Forderungen im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen; außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und Abtretungen sind unzulässig.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Besteller nach Mahnung zur Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung des Liefergegenstandes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Vlll. Erfüllungsort
Sofern der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, dem Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Regiotape® GmbH - Selbstklebetechnik, Auf dem Schafstall 9 – 56182 Urbar (Koblenz) – Tel. 0261-29184 880 – Stand 11/2021-AG Koblenz – HRB 7575